In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung und den Schlussbemerkungen vom 22. Juni 2023 ergänzen die Beschwerdeführenden 1 bis 7, die massgeblichen Bauhöhen seien beispielsweise an der Ostfassade auch mit der Projektänderung offensichtlich überschritten. Die maximale Höhe werde auch an der Südfassade überschritten. Die Gebäudehöhe werde selbst mit Staffelung nicht eingehalten, wenn an der korrekten Stelle gemessen werde. Die Fassadenflucht müsse den Balkon im Obergeschoss einbeziehen, da dieser über die ganze Breite des Gebäudes gehe und nicht als vorspringender Gebäudeteil wahrgenommen werde und gelten könne. Der Balkon bestimme die Mantelfläche des Gebäudes und damit die Fassadenflucht.