Aus dem Fassadenplan des bestehenden Einfamilienhauses vom 10. März 1982 geht hervor, dass das gewachsene Terrain an der Ostfassade deutlich abgegraben wurde. Das bestehende Einfamilienhaus soll nun abgebrochen werden. Die Gebäudehöhe ist daher vom aktuell bestehenden, im Rahmen der Erstellung des bestehenden Einfamilienhauses abgegrabenen Terrain aus zu messen. Die Beschwerdegegnerschaft hat in den Projektänderungsplänen vom 25. April 2023 das aktuell bestehende Terrain eingezeichnet. Das ursprünglich gewachsene Terrain, wie es vor dem Bau des bestehenden Einfamilienhauses bestanden hat, ist demgegenüber nicht massgebend. Folglich muss nicht weiter geprüft werden, ob allenfalls auf die