aktuellen Bauvorhabens. Es ist in der Regel auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ausführung des entsprechenden Bauvorhabens abzustellen, ohne dass ein früherer bzw. der ursprüngliche Geländeverlauf festgestellt oder rekonstruiert werden müsste. Ist dies ein Neubau anstelle eines abzubrechenden Baus, für welchen seinerzeit abgegraben wurde, so ist die Bauhöhe vom aktuell bestehenden, früher abgegrabenen Terrain aus zu messen und nicht ab dem Terrain, wie es vor dem Erstellen des Abbruchobjekts und vor den früheren Abgrabungen bestanden hat.38