Ob die Gemeinde Ligerz die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung an die BMBV rechtzeitig in die Wege geleitet hat oder nicht, hat keinen Einfluss darauf und kann offen bleiben. Im Übrigen ist auch die Möglichkeit, dass die Beschwerdegegnerschaft ihr Baugesuch zurückziehen und ab 1. Januar 2024 neu einreichen könnte, nicht entscheidend für die vorzeitige Anwendung der BMBV. In diesem Zusammenhang gilt insbesondere zu beachten, dass die BMBV nicht in jedem Fall das mildere Recht für die Beschwerdegegnerschaft darstellt.