e) Das Baugesuch der Beschwerdegegnerschaft ist am 16. Juni 2022 bei der Gemeinde Ligerz eingegangen35 und damit grundsätzlich nach dem am 16. Juni 2022 geltenden Recht zu beurteilen. Zu diesem Zeitpunkt sowie derzeit hat die Gemeinde Ligerz ihr Baureglement noch nicht an die BMBV, die am 1. August 2011 in Kraft getreten ist und mit welcher die Begriffe und Messweisen vereinheitlicht wurden, angepasst. Die entsprechende Ortsplanungsrevision der Gemeinde Ligerz wurde noch nicht öffentlich aufgelegt, es hat bisher lediglich eine öffentliche Mitwirkung stattgefunden.36 Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Ligerz findet vorliegend daher keine Anwendung.