Des Weiteren sei auf die bewilligten Baupläne des bestehenden Gebäudes und der umliegenden Parzellen (Parzelle Nr. A.________ sowie der Siedlung «B.________») abgestellt worden. Darauf sei das massgebende, gewachsene Terrain bereits verbindlich festgelegt. Gestützt auf die Vermessungen und die bewilligten Baupläne der umliegenden Parzellen habe die Beschwerdegegnerschaft das gewachsene Terrain rekonstruiert. Die Beschwerdegegnerschaft habe aufgrund der Beschwerden das gewachsene Terrain erneut rekonstruieren lassen. Auf dem neuen Situationsplan der Vermessungsfirma vom 20. April 2023 sei das Gefälle auf dem Baugrundstück mehrfach und flächengenau ausgewiesen.