Das gewachsene Terrain sei durch eine offiziell ausgewiesene Vermessungsfirma aufgenommen und in den Baueingabeplänen konstruiert worden. Die Verspätung der Einführung der Bestimmungen der BMBV28 in die baurechtliche Ordnung sei der Gemeinde anzulasten. Gemäss Art. 34 Abs. 1 und 3 BMBV gelangten spätestens ab 1. Januar 2024 die Bestimmungen der BMBV zur Anwendung. Da die einschlägigen Bestimmungen der BMBV betreffend massgebendes Terrain und Gebäudehöhe für die Beschwerdegegnerschaft vorliegend günstiger 26 Bau- und Nutzungsreglement (BNR) der Einwohnergemeinde Ligerz, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und