a) Die Gemeinde Ligerz weist in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2023 darauf hin, die Gemeindeschreiberin habe am 4. April 2023 festgestellt, dass die Bauprofile auf der Parzelle Nr. N.________ entfernt worden seien. Als Beilage reichte die Gemeinde eine Fotodokumentation vom 6. April 2023 ein. Einen Antrag in Zusammenhang mit diesem Vorbringen stellte sie nicht. In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung und den Schlussbemerkungen vom 22. Juni 2023 führen die Beschwerdeführenden 1 bis 7 aus, das Entfernen der Profile widerspreche Art. 16 Abs. 2 BewD. Sie stellen diesbezüglich keinen Antrag.