Die Projektänderung vom 25. April 2023 hat das mit Gesamtentscheid vom 28. Februar 2023 bewilligte Bauvorhaben ersetzt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist folglich nur noch das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 25. April 2023. Den Verfahrensbeteiligten wurde die Projektänderung zugestellt und sie erhielten Gelegenheit, sich zu dieser zu äussern. Mit Blick auf den Verfahrensausgang kann vorliegend offen bleiben, ob die Projektänderung im eBau korrekt eingegeben wurde, ob nebst den Verfahrensbeteiligten zusätzlich betroffene Dritte anzuhören wären oder ob eine erneute Publikation des Vorhabens notwendig gewesen wäre. 4. Profilierung