Sowohl bei der Süd- als auch bei der Westfassade kommt es gegenüber dem am 28. Februar 2023 bewilligten Projekt zu einer leichten Reduktion der Gebäudehöhe. Auf der Südfassade reduziert sich die Gebäudehöhe von 6.00 m auf 5.92 m, auf der Westfassade von 5.80 m auf 5.75 m. Insgesamt handelt es sich hierbei aber um geringfügige Änderungen. Dass die Anpassungen in den Projektänderungsplänen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind, kann durchaus den Vergleich des ursprünglichen mit dem neuen Projekt erschweren. Wie aufgezeigt setzt Art. 43 BewD aber nicht voraus, dass die Änderungen bezeichnet werden.