So verzichtet die Beschwerdegegnerschaft im Vergleich zu den am 28. Februar 2023 bewilligten Plänen auf das Nebengebäude (Schopf) südwestlich des geplanten Einfamilienhauses und das Sonnensegel über dem Aussensitzplatz im Erdgeschoss. Zudem verschiebt sie den Standort der Wärmepumpe in südlicher Richtung, das heisst näher zum geplanten Einfamilienhaus. Der Strassenabstand der Wärmepumpe beträgt dadurch 5.00 m anstelle der ursprünglich geplanten 3.00 m. Im Übrigen liess die Beschwerdegegnerschaft das gewachsene Terrain rekonstruieren und passte aufgrund der neuen Berechnungen der Vermessungsfirma die Schnitt- und Fassadenpläne an.