a) Die Beschwerdegegnerschaft reichte mit ihrer Beschwerdeantwort vom 28. April 2023 zugleich angepasste Projektpläne vom 25. April 2023, bezeichnet als «Projektänderung», ein. Die angepassten Projektpläne umfassen insbesondere die Verschiebung der Wärmepumpe. Diesbezüglich macht die Beschwerdegegnerschaft unter anderem geltend, die Änderung sei geringfügig und die betroffenen Nachbarn und die Gemeinde müssten nicht mehr angehört werden. Diese hätten bereits im vorinstanzlichen Verfahren die Möglichkeit gehabt, sich einlässlich zum Standort der Wärmepumpe zu äussern.