Bei der Stellungnahme der Bauinspektorin im Bauvoranfrageverfahren handelt sich lediglich um eine erste Einschätzung von ihr und nicht des Gemeinderates. Die Einschätzung ist unverbindlich,17 wurde zu Handen der zuständigen Baubewilligungsbehörde abgegeben und erfolgte einzig aufgrund der im Bauvoranfrageverfahren eingereichten Unterlagen. Im Übrigen ist ohnehin fraglich, ob eine allfällige Verletzung der Ausstandspflicht überhaupt einen Einfluss auf den angefochtenen Entscheid gezeitigt hätte.