Eine Beeinflussung des Amtsberichts durch die Beschwerdeführerin 3 kann deshalb ausgeschlossen werden. Dass die Stellungnahme der Bauinspektorin der Gemeinde Ligerz vom 29. Juni 2021 anders als der Amtsbericht vom 12. September 2022 positiv ausfiel und die Ausnahmebewilligung für die Bauteile über und im Strassenabstand in Aussicht stellte16, genügt nicht, um hinsichtlich des Amtsberichts von einer Verletzung der Ausstandsvorschriften auszugehen. Bei der Stellungnahme der Bauinspektorin im Bauvoranfrageverfahren handelt sich lediglich um eine erste Einschätzung von ihr und nicht des Gemeinderates.