Selbst wenn darauf eingetreten werden könnte, erwiese sich die Rüge als unbegründet. Dem Protokollauszug zur Sitzung des Gemeinderates vom 6. September 2022, anlässlich derer der Gemeinderat den Amtsbericht vom 12. September 2022 verabschiedete, lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin 3 in den Ausstand getreten ist.14 Der Amtsbericht ist vom Vizepräsidenten und der Sekretärin des Gemeinderates, nicht aber von der Beschwerdeführerin 3, unterzeichnet.15 Eine Beeinflussung des Amtsberichts durch die Beschwerdeführerin 3 kann deshalb ausgeschlossen werden.