Die Beschwerdeführerin 3 habe als Gemeinde.________ einen gewichtigen Einfluss auf die Entscheidfindung im Gremium. Als Nachbarin habe sie zudem ein unmittelbar persönliches Interesse am Geschäft. Die Beschwerdegegnerschaft bringt damit sinngemäss vor, dass hinsichtlich des Amtsberichts vom 12. September 2022 ein Ausstandsgrund vorliegt. In ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2023 weist die Gemeinde darauf hin, dass die Gemeinde.________ (Beschwerdeführerin 3) ordnungsgemäss in den Ausstand getreten sei. Die Rügen der Beschwerdegegnerschaft seien unbegründet.