Beschwerdeführenden 1 bis 7 reichten am 22. Juni 2023 eine Stellungnahme zur Projektänderung und Schlussbemerkungen zum Verfahren ein. Die Beschwerdeführenden 1 bis 7 halten grundsätzlich an ihren Anträgen fest und führen aus, die Projektänderung sei nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde Ligerz teilte mit Stellungnahme vom 22. Juni 2023 mit, dass sie ihre Beschwerde vom 30. März 2023 zurückziehe. Mit Verfügung vom 27. Juni 2023 schrieb die BVD das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2023/54 betreffend die Beschwerde der Gemeinde als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.