Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, zur Projektänderung vom 25. April 2023 Stellung zu nehmen sowie Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 7. Juni 2023 teilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne mit, es habe zur Projektänderung keine Einwände sowie zum Verfahren keine Schlussbemerkungen anzubringen. Es erachte die Rügen als unbegründet und beantrage deshalb die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 21. Juni 2023 Schlussbemerkungen sowie die Kostennote ein. Sie teilt darin mit, dass sie ausdrücklich an ihren Rechtsbegehren gemäss Beschwerdeantwort vom 28. April 2023 festhalte.