3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten des Baubewilligungs- und des Bauvoranfrageverfahrens ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 28. April 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft zugleich eine Projektänderung, datiert 25. April 2023, ein. Sie beantragt, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei und das Baugesuch vom 16. Juni 2022 sei unter Berücksichtigung der Projektänderung vom 28. April 2023 zu bewilligen. Die Gemeinde Ligerz verzichtete mit Schreiben vom 1. Mai 2023 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 bis 7.