2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 7 am 29. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. Februar 2023 und die Abweisung des Baugesuchs. Eventualiter sei das Verfahren zur Klärung des Sachverhalts zur weiteren Bearbeitung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Gemeinde Ligerz (ehemals Beschwerdeführerin 8) reichte am 30. März 2023 ebenfalls Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt, der Gesamtentscheid vom 28. Februar 2023 sei aufzuheben. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.