Die Beschwerdeführenden 1 bis 7 erhoben Einsprache gegen das Bauvorhaben. Mit Gesamtentscheid vom 28. Februar 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands durch das Nebengebäude (Schopf) und die Terrasse gestützt auf den Amtsbericht der Gemeinde Ligerz vom 12. September 2022 auf Zusehen hin, respektive auf Widerruf.