1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 16. Juni 2022 bei der Gemeinde Ligerz ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses und den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf der Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. P.________, nachdem das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne am 27. August 2021 die Bauvoranfrage vom 15. Juli 2021 ausgenommen der Terrasse im Obergeschoss grundsätzlich positiv beantwortet hatte. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W. Die Beschwerdeführenden 1 bis 7 erhoben Einsprache gegen das Bauvorhaben.