1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung vom 24. Februar 2023 der Gemeinde Orpund wird bestätigt. Die Frist zur Wiederherstellung gemäss Ziffer 5.2 des Entscheids vom 24. Februar 2023 wird neu angesetzt auf den 29. Februar 2024. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.