e) Die von der Gemeinde angesetzte Frist ist beinahe abgelaufen, es ist daher angebracht, die Frist aufgrund des Beschwerdeverfahrens neu anzusetzen. Die Vorinstanz hat dem Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt des Entscheids rund sechs Monate Zeit eingeräumt, um den angeordneten Rückbau vorzunehmen. Diese Frist erachtet die BVD als angemessen. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands hat neu bis am 29. Februar 2024 zu erfolgen. 4. Kosten