Solche Umstände liegen nicht vor. Es gilt zudem zu verhindern, dass illegal Bauende bessergestellt werden als Bauwillige, die gesetzeskonform vorgängig ein Baugesuch bzw. eine Projektänderung stellen. Auch präjudizielle Gründe sprechen für eine vollständige Wiederherstellung.17 Bei Bösgläubigkeit gewinnen diese Grundsätze zusätzlich an Bedeutung.18 Das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung ist damit gross und die Abweichung vom Erlaubten bedeutend. Der Rückbau des Attikageschosses auf das bewilligte