Es besteht daher ein grosses Interesse an der Einhaltung der Geschosszahl und der Gebäudehöhe. Ein öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist zudem im Allgemeinen gegeben, da das Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen und an der konsequenten Verhinderung von Bauten, die der baurechtlichen Ordnung widersprechen, generell gross ist.