Die Gemeinde bestreitet in ihrer Vernehmlassung vom 1. Mai 2023 die Unverhältnismässigkeit eines Rückbaus auch wenn die Wohnung bereits an eine Familie vermietet sei. Der Bauherr habe schon zum wiederholten Male illegal gebaut und dadurch sicher Kenntnis gehabt, dass er die Attika entgegen den Bauvorschriften ausführe. Ausserdem hätte er sich vor der Bauausführung auf der Bauverwaltung nach der Projektänderung erkundigen können. Es gehe auch darum, einen Präzedenzfall zu verhindern. Ausserdem ergebe sich in diesem Fall ein Mehrwert (zusätzlicher Mietzins) durch eine illegal gebaute Wohnung.