8 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 26-27 N. 4 6/10 BVD 110/2023/53 Beschwerdeführer bei einem Neubau anders begegnen können, gegebenenfalls mit einer Reduktion der Fläche. Ein Grund für eine Ausnahmebewilligung besteht daher nicht. Weitere Erwägungen zu den betroffenen privaten und öffentlichen Interessen erübrigen sich damit. 3. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands