Es sei eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, da die Liegenschaft bei einem nahtlosen Anbau der Attikawohnung an die Fassade auf der Ostseite besser vor negativen Wettereinwirkungen geschützt werde. Der ursprünglich geplante Rücksprung von 1.5 m auf der Ostseite würde bei Regenfällen und lästigem Südwind dazu führen, dass sich viel Wasser in der Ecke auf dem flachen Rücksprung vor der Ostfassade der Attikawohnung sammle und damit eine erhebliche Gefahr von Wasserschäden mit sich bringe, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wohnqualität führen würde. Der Alpenföhn könne hierzulande mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 150 km/h auftreten.