Zudem hebe sich das Attikageschoss auch allseitig vom darunterliegenden Vollgeschoss ab. Daran vermöge auch die Platzierung des Lifts und des Treppenhauses in der nordöstlichen Ecke nichts zu ändern, insbesondere da keine Einsprachen wegen dem Schutz des Ortsbildes erhoben worden seien und diese mit dem Gesamtbauentscheid vom 7. November 2019 bewilligt worden sei. Das Bauvorhaben sei gemäss den Plänen des nachträglichen Baugesuchs mit der vom ursprünglichen Attikaplan abweichender Bauweise auf wenigstens zwei Seiten um das vorgeschriebene Mass gegenüber den Fassaden des darunterliegenden Vollgeschosses zurückversetzt.