Entgegen den bewilligten Plänen verzichtete der Beschwerdeführer bei der Ausführung des Attikageschosses ostseitig auf den Rücksprung mit den Massen 5.62 m x 1.5 m und einer Fläche von rund 8.5 m2 und vergrösserte dadurch die Wohnfläche und das Volumen. Um wie viel sich die Wohnfläche genau vergrössert, kann anhand der Flächenangaben der neuen Pläne nicht ermittelt werden, ist vorliegend aber auch nicht entscheidend.5