a) Gemäss den am 7. November 2019 bewilligten Plänen ist das Attikageschoss des Gebäudes 217b westseitig um 3.5 m und auf den übrigen Seiten um 1.5 m vom darunterliegenden Vollgeschoss zurückzuversetzen. Einzig die Erschliessungsanlagen mit einer Länge von 7.15 m und einer Breite von 3.06 m (Treppenhaus und Lift) in der nordöstlichen Ecke sind nicht zurückversetzt. Entgegen den bewilligten Plänen verzichtete der Beschwerdeführer bei der Ausführung des Attikageschosses ostseitig auf den Rücksprung mit den Massen 5.62 m x 1.5 m und einer Fläche von rund 8.5 m2 und vergrösserte dadurch die Wohnfläche und das Volumen.