6. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es zog zudem die Akten des Verfahrens RA 120/2022/60 (erste Wiederherstellungsverfügung) bei. Mit Vernehmlassung vom 1. Mai 2023 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer replizierte mit Schreiben vom 21. Juni 2023. Die Gemeinde reichte innert Frist 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 2 Baureglement der Einwohnergemeinde Orpund vom 23. November 2011, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 25. April 2012