Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte die Gemeinde mit Entscheid vom 24. Februar 2023 die beantragte Ausnahmebewilligung, erteilte den Bauabschlag und forderte den Beschwerdeführer auf, das Attikageschoss bis am 31. August 2023 nach den am 7. November 2019 bewilligten Plänen auszuführen. Zudem drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.