Da in der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung der Hinweis auf die Möglichkeit eines nachträglichen Gesuchs fehle und nicht völlig offensichtlich sei, dass eine Baubewilligung ausser Frage stehe, müsse dem Beschwerdeführer im vorliegenden Rechtsmittelverfahren Gelegenheit dazu eingeräumt werden. Die Wiederherstellungsverfügung werde aufgeschoben, wenn der Pflichtige innert 30 Tagen seit Eröffnung ein Gesuch um nachträgliche Baubewilligung einreiche. Daraufhin reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Orpund ein nachträgliches Baugesuch mit Ausnahmegesuch für den fehlenden Rücksprung ostseitig ein (Eingang am 5. Dezember 2022).