3. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 28. September 2022 hielt die Gemeinde fest, die Attika sei ostseitig ohne den Rücksprung von 1.5 m auf die darunterliegende Fassade gebaut worden. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, das Attikageschoss bis am 31. März 2023 nach den bewilligten Plänen auszuführen und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. Gegen diese Wiederherstellungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 31. Oktober 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein.