Gleichentags erstattete die Gemeinde Strafanzeige. Mit Schreiben vom 27. September 2022 teilte der Beschwerdeführer hinsichtlich der Attika mit, dass der Treppenhausaufgang in der Baubewilligung zweiseitig mit der Fassade verbunden sei. Der fehlende Abstand auf der Wetterseite werde durch die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite 1/10 BVD 110/2023/53