2. Mit Schreiben vom 24. August 2022 teilte die Bauverwaltung der Gemeinde Orpund dem Beschwerdeführer mit, anlässlich der Bauabnahme vom 9. August 2022 habe sie Mängel entdeckt, unter anderem, dass die Attika nicht nach den bewilligten Plänen vom 7. November 2019 ausgeführt worden und die Attikavorschriften des Gemeindebaureglements nicht eingehalten seien. Die Attika sei nach den bewilligten Plänen zurückzubauen. Die Gemeinde gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. Gleichentags erstattete die Gemeinde Strafanzeige.