2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern- Mittelland vom 22. Februar 2023 wird bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdeführerin hat dem Beschwerdegegner 1 die Parteikosten im Betrag von CHF 4246.05 (inkl. Auslagen und inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.