13 GBR) sind durch das Vorhaben verletzt. Daran ändert nichts, dass der geplante Standort an einer Gewerbebaute angegliedert ist, sich in der weiteren Umgebung eine Hochspannungsleitung befindet und es sich aus ästhetischer Sicht nicht um eine sehr sensible Umgebung handelt. Zudem hat sich die Gemeinde Münchenwiler im Beschwerdeverfahren klar gegen die geplante Mobilfunkanlage ausgesprochen und erklärt, dass sie in Bezug auf alternative Standorte zur Diskussion bereit sei. Damit stehen der negativen Beurteilung der Anlage auch Aspekte der Gemeindeautonomie nicht entgegen.