Anzumerken ist dabei, dass in Blickrichtung Westen die vorgelagerte Ufervegetation den unteren Teil des Antennenmastes teilweise verdeckt. Der obere Teil des Antennenmastes ist hingegen frei einsehbar und tritt aufgrund der ausladenden Sendetechnik an der Mastspitze besonders auffällig in Erscheinung, wie auf der Fotomontage in der Abbildung 2 der Beschwerdeführerin zu sehen ist.27 Auch von westlich liegenden Standorten aus, namentlich dem Feldweg «K.________», wirkt die Anlage als solitäres Element. Dieser Eindruck wird aufgrund der lockeren Bebauungsstruktur und den grosszügigen Aussenräumen der zweigeschossigen Einfamilienhäuser am M.________weg noch verstärkt.