Der Standort für die geplante Mobilfunkantenne befindet sich unbestrittenermassen in keinem Ortsbilds- oder Landschaftsschutzgebiet und tangiert auch den ISOS-Perimeter der Schlossanlage nicht. Ebenso wenig wird behauptet oder ist ersichtlich, dass die geplante Mobilfunkanlage die Umgebung von Baudenkmälern wesentlich beeinträchtigen könnte. Aus den Akten geht zudem hervor, dass die Beschwerdeführerin verschiedene Alternativstandorte prüfte, namentlich ein Standort im Bereich des Nordostportals des Autobahntunnels «Les Vignes» und Standorte am Waldrand, rund 100 m Luftlinie östlich des strittigen Standorts der Mobilfunkanlage.