Die OLK kam zum Schluss, dass der geplante Standort der Mobilfunkanlage nicht ortsbildverträglich und daher nicht bewilligungsfähig sei. Schliesslich hielt die OLK in ihrem Bericht fest, dass ein Standort zu suchen sei, der die geplante Antenne im Landschaftsraum räumlich und topgrafisch verankere, z.B. in Waldnähe. Auch merkte sie an, dass bereits bestehende Standorte anderer Mobilfunkanbieter gemeinsam genutzt werden sollten. 20 Vgl. pag. 449 und 451 in den Vorakten des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland.