Insbesondere die Fotomontagen der Positionen F1 bis F4 in der Stellungnahme vom 10. Oktober 2022 würden eindrücklich zeigen, dass die Antennenanlage alle umliegenden baulichen Strukturen deutlich überrage und aus allen Blickrichtungen auf die Ortschaft erkennbar sei. Darüber hinaus überrage die Antenne, insbesondere von den Positionen F1 (Nordosten) und F3 (Süden) her betrachtet, auch den landschaftlichen Hintergrund und bilde sich deutlich vor dem Horizont ab. Auch aus der scheinbar «günstigeren» Blickposition F2 (Nordosten) stelle die geplante Antennenanlage einen markanten Blickfang dar und präge das Ortsbild nachhaltig.