a) Die Vorinstanz erteilte den Bauabschlag im Wesentlichen gestützt auf die negative Beurteilung durch die OLK. Sie führte insbesondere aus, dass sowohl aus dem Bericht der OLK als auch aus den Abbildungen in der Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 10. Oktober 2022 ersichtlich sei, dass die geplante Antennenanlage das Ortsbild der Siedlung im «Loch» stark beeinflusse. Insbesondere die Fotomontagen der Positionen F1 bis F4 in der Stellungnahme vom 10. Oktober 2022 würden eindrücklich zeigen, dass die Antennenanlage alle umliegenden baulichen Strukturen deutlich überrage und aus allen Blickrichtungen auf die Ortschaft erkennbar sei.