sung der Beschwerde. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. Juni 2023 gewährte das Rechtsamt der BVD dem Beschwerdegegner 1 Einsicht in die amtlichen Akten und holte bei der Gemeinde Münchenwiler das Gemeindebaureglement in der Fassung des Mitberichtsverfahrens ein. Mit Verfügung vom 20. September 2023 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdegegner 1 hält in den Schlussbemerkungen vom 27. September 2023 an seinem Rechtsbegehren und den Ausführungen in seiner Beschwerdeantwort vom 4. Mai 2023 fest.