4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und gewährte den Einsprechenden die Möglichkeit, sich am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Im Schreiben vom 26. April 2023 teilte die Vorinstanz mit, sie verzichte unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Die Gemeinde Münchenwiler beantragte in ihrer Eingabe vom 21. April 2023 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen die Abweisung der Beschwerde.