3. Gegen den Bauentscheid vom 22. Februar 2023 reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. März 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 22. Februar 2023 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter beantragt sie die Aufhebung des Bauentscheids des Regierungsstatthalteramts vom 22. Februar 2023 und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Erteilung der Baubewilligung. Die Beschwerdeführerin macht zusammengefasst geltend, der Bauabschlag sei in mehreren Punkten falsch, rechtswidrig und willkürlich.