Dieser wurde vom Regierungsstatthalteramt aufgrund eines Fehlers bei den Verfahrenskosten mit Bauentscheid vom 22. Februar 2023 ersetzt. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 wies das Regierungsstatthalteramt die Verfahrensbeteiligten daraufhin, dass mit dem Bauentscheid vom 22. Februar 2023 die Rechtsmittelfrist neu zu laufen beginne.