Die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) kam in ihrem Bericht vom 30. August 2022 zum Schluss, dass das Vorhaben am geplanten Standort nicht ortsbildverträglich und daher nicht bewilligungsfähig sei. Gestützt auf die negative Beurteilung der OLK erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland mit Bauentscheid vom 6. Februar 2023 den Bauabschlag. Dieser wurde vom Regierungsstatthalteramt aufgrund eines Fehlers bei den Verfahrenskosten mit Bauentscheid vom 22. Februar 2023 ersetzt.